• “Die freiwillige Zertifizierung ist eine Investition in die Zukunft”

    Zertifizierung des Informationssicherheits-Managementsystems nach ISO/IEC 27001 garantiert nahtlose Integration in anspruchsvollste Sicherheitsarchitekturen.

    Bonn/Troisdorf, 22.09.2016 > Audit erfolgreich bestanden, Zertifikat erteilt: Seit heute ist das Informationssicherheits-Managementsystem von meetago nach ISO/IEC 27001:2013 zertifiziert. Damit stellt der Branchenprimus nicht nur erneut die hohe Qualität seiner Dienstleistungen unter Beweis. Das Unternehmen erfüllt auch freiwillig die strengen Anforderungen des IT-Sicherheitsgesetzes, das Betreiber kritischer Infrastrukturen dazu verpflichtet, ein zertifiziertes Informationssicherheits-Managementsystem zu implementieren.

    „meetago selbst gehört zwar nicht zu den Unternehmen, die kritische Infrastruktur betreiben und fällt deshalb auch nicht unter die neuen gesetzlichen Regelungen. Aber viele unserer Kunden tun es. Deshalb war es für uns selbstverständlich, den Nachweis zu erbringen, dass sich Technologien und Dienstleistungen von meetago nahtlos auch in solche Sicherheitsarchitekturen integrieren lassen, die allerhöchste Ansprüche erfüllen müssen“, erläutert Gründer und Geschäftsführer Udo Lülsdorf. Tatsächlich dokumentiert meetago mit der Initiative aber nicht nur, dass das Unternehmen die strengen Anforderungen des IT-Sicherheitsgesetzes vollumfänglich erfüllt. Die freiwillige Zertifizierung ist auch ein starkes Signal an den Markt: Sie setzt neue Standards in Sachen Informationssicherheit, garantiert Verfügbarkeit, Integrität und Authentizität, bietet Unternehmen ohne gesetzliche vorgeschriebene Mindeststandards zusätzliche Sicherheitsreserven und ist deshalb ein Gewinn für die gesamte Branche.

    Udo Lülsdorf: „Sicherheit schafft Vertrauen und Vertrauen ist die Grundlage jeder erfolgreichen Geschäftsbeziehung. Beides wird durch die im IT-Sicherheitsgesetz definierten Mindeststandards  gefördert. Für meetago ist die freiwillige Zertifizierung deshalb auch eine Investition in die Zukunft der Branche.“

    Gesetzlicher Hintergrund

    Der Gesetzgeber hat Betreiber so genannter “kritischer Infrastrukturen” mit dem am 25. Juli 2015 in Kraft getretenen IT-Sicherheitsgesetz dazu verpflichtet, einen Mindeststandard an IT-Sicherheit einzuhalten. Unternehmen und Organisationen, die unter dieses Gesetz fallen, müssen künftig mindestens ein nach ISO 27001 zertifiziertes Informationssicherheitsmanagementsystem vorweisen.

    Welche Unternehmen das sind, regelt die im April dieses Jahres  erlassene Verordnung des Bundesinnenministeriums: Sie versetzt Betreiber von Kritischen Infrastrukturen in die Lage, anhand messbarer und nachvollziehbarer Kriterien zu prüfen, ob sie unter den Regelungsbereich des IT-Sicherheitsgesetzes fallen. Den Anfang machen die Sektoren Energie, Informationstechnik und Telekommunikation sowie Wasser und Ernährung. Bis Anfang 2017 sollen die Sektoren Transport und Verkehr, Gesundheit sowie Finanz- und Versicherungswesen folgen.

     

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